2. Der Beschuldigte ist schuldig - des mehrfachen Pfändungsbetrugs gemäss Art. 163 Ziff. 1 StGB; - der mehrfachen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB; - der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG i.V.m. Art. 27 Abs. 1 SVG; - der Widerhandlung gegen das Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen gemäss § 38 Abs. 1 lit. b FFG/ZH. - 35 - 3. 3.1. Der Beschuldigte wird hierfür gemäss den in Ziff. 2 genannten Gesetzesbestimmungen sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 49 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, Art. 46 StGB, Art. 40 StGB und Art. 106 StGB