43 StGB erlaubt (BGE 145 IV 377 Regeste). Bei hypothetischen Gesamtstrafen von 20 Monaten Freiheitsstrafe (betr. Zusatzstrafe zum Urteil des Gerichtspräsidiums Muri vom 19. April 2022) und 18 Monaten Freiheitsstrafe (betr. Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts Muri vom 16. August 2022) sowie der hypothetischen Gesamtstrafe von 18 Monaten Freiheitsstrafe bei der mit der Widerrufsstrafe separat zu bildendenden Gesamtfreiheitsstrafe, d.h. insgesamt 56 - 32 -