Auch eine grundlegende positive Persönlichkeitsentwicklung oder nennenswerte positive Veränderungen seiner Lebensumstände sind nicht zu erkennen. Zwar arbeitet er derzeit wieder und hat einen unbefristeten Mietvertrag (vgl. oben); das war aber auch im Zeitpunkt des Pfändungsbetrugs vom 9. Mai 2022 der Fall, was ihn nicht von dessen Begehung abgehalten hat. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass ihm seine derzeitige Wohnung wohl bald nicht mehr zur Verfügung stehen wird.