Seither kam es zu zwei weiteren Verurteilungen mit Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen vom 9. April 2024 wegen Fahrens ohne Berechtigung und Verletzung der Verkehrsregeln sowie vom 5. September 2024 mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung. Weder Bussen, unbedingte Geldstrafen, bedingt oder unbedingte Freiheitsstrafen vermochten den Beschuldigten offenbar nachhaltig zu beeindrucken und ihn von weiterer Delinquenz abzuhalten. Es bestanden denn auch bereits im Zeitpunkt der Ausfällung der Widerrufsstrafe erhebliche Zweifel an der Legalbewährung des Beschuldigten, welchen mit einer verlängerten Probezeit Rechnung getragen wurde.