Insgesamt ist unter Berücksichtigung des breiten Spektrums möglicher Urkundenfälschungen von einem in Relation zum Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe vergleichsweise nicht mehr leichten bis mittelschweren Verschulden und einer angemessenen Strafe von 9 Monaten Freiheitstrafe auszugehen. 7.8.1.2. In Bezug auf die Täterkomponente ergibt sich Folgendes: