7.7.2. Zusammenfassend ist der Beschuldigte für den Pfändungsbetrug vom 9. Mai 2022 als Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts Muri vom 16. August 2022 mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten zu bestrafen. 7.8. Hinsichtlich der Urkundenfälschung vom 14. Oktober 2022, für welche eine selbständige Freiheitsstrafe auszufällen ist, ergibt sich Folgendes: