7.7.1.3. Im Rahmen der bei der Zusatzstrafenbildung vorzunehmenden Asperation ist zu beachten, dass kein sachlicher, örtlicher oder zeitlicher Zusammenhang zu den Delikten, welche die Grundstrafe gemäss Urteil des Bezirksgerichts Muri vom 16. August 2022 gebildet haben (mehrfacher Betrug und mehrfache Pornografie), besteht, weshalb der Gesamtschuldbeitrag entsprechend hoch zu veranschlagen ist. Unter diesen Umständen erscheint eine Erhöhung der rechtskräftigen Grundstrafe von 15 Monaten um 3 Monate auf 18 Monate Freiheitsstrafe angemessen. Abzüglich der rechtskräftigen Grundstrafe von 15 Monaten beträgt die Zusatzstrafe somit 3 Monate Freiheitsstrafe.