7.7. Hinsichtlich des Pfändungsbetrugs vom 9. Mai 2022, der nach dem Urteil des Gerichtspräsidiums Muri vom 19. April 2022, jedoch vor dem 16. August 2022 begangen worden ist und für den deshalb eine Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts Muri vom 16. August 2022 auszufällen ist, ergibt sich Folgendes: