Es rechtfertigt sich deshalb, die Gesamtstrafe von 16 Monaten um die rechtskräftige Grundstrafe (8 Monaten Freiheitsstrafe) angemessen auf 20 Monate Freiheitsstrafe zu erhöhen. Abzüglich der rechtskräftigen Grundstrafe von 8 Monaten beträgt die für die bis zum 19. April 2022 begangenen Delikte auszufällende Zusatzstrafe somit 12 Monate Freiheitsstrafe.