Der mit Urteilen des Gerichtspräsidiums Muri vom 19. April 2022 rechtskräftig beurteilte mehrfache Pfändungsbetrug steht sowohl in einem sachlichen, situativen als auch zeitlichen Zusammenhang mit den Pfändungsbetrügen vom 11. November 2021, 20. Januar 2022 und 14. März 2022, zumal der Beschuldigte sein einmal entwickeltes Vorgehen im Rahmen weiterer Pfändungen fortgesetzt hat. Es rechtfertigt sich deshalb, die Gesamtstrafe von 16 Monaten um die rechtskräftige Grundstrafe (8 Monaten Freiheitsstrafe) angemessen auf 20 Monate Freiheitsstrafe zu erhöhen.