__ (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). - 26 - Bei einer Gesamtbetrachtung rechtfertigt es sich, die Täterkomponente – trotz seiner Vorstrafen – knapp neutral zu gewichten. 7.6.1.6. Der Beschuldigte ist für die neuen, vor dem 19. April 2022 begangen Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten zu verurteilen. Diese ist im Rahmen der Zusatzstrafenbildung durch die rechtskräftige Grundstrafe von 8 Monaten Freiheitsstrafe gemäss Urteil des Gerichtspräsidiums Muri vom 19. April 2022 angemessen zu erhöhen.