Zudem wurde er mit der Verurteilung wegen versuchter Fälschung von Ausweisen bereits früher wegen eines Urkundendeliktes und schliesslich auch wegen diverser Strassenverkehrsdelikte verurteilt. Auch wenn die Verurteilungen im Zeitpunkt der Tatbegehung bereits einige Jahre zurücklagen (Strafbefehl des Untersuchungsamts Gossau vom 17. Oktober 2013, Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 30. Juli 2014, Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell