Insgesamt ist unter Berücksichtigung des breiten Spektrums möglicher Pfändungsbetrüge von einem in Relation zum Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe je vergleichsweise noch leichten Verschulden und einer angemessenen Einzelstrafe von 4 Monaten für den Pfändungsbetrug vom 11. November 2021 (betreffend Einkommen von Fr. 3'851.70) und einer angemessenen Einzelstrafe von je 5 Monaten für die Pfändungsbetrüge von 20. Januar 2022 bzw. 14. März 2022 (betreffend Einkommen von Fr. 7'703.40 bzw. Fr. 7’679.10) auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass sowohl ein sachlicher, situativer als auch zeitlicher Zusammenhang zwischen den Delikten besteht, hat der