Verschuldenserhöhend zu berücksichtigen ist die Verwerflichkeit des Handelns und die dabei gezeigte kriminelle Energie des Beschuldigten: Der Beschuldigte hat über die Erfüllung des Tatbestandes der Urkundenfälschung hinaus, die genannte unechte Urkunde im Rechtsverkehr gebraucht, indem er sie beim Ehepaar C._____ eingereicht hat. Dass der Beschuldigte zuerst die Urkunde verfälschte bzw. fälschte und diese anschliessend einsetzte, lässt auf ein planvolles Vorgehensmuster schliessen. Damit hat er die Vermieter denn auch gezielt getäuscht, indem er ein falsches Bild seiner Zahlungsmoral und mittelbar seiner Leistungsfähigkeit aufzeigt hat. Schliesslich hat er einen Mietvertrag erhalten.