7.6. Hinsichtlich der Straftaten, die vor dem 19. April 2022 begangen worden sind und hinsichtlich welcher somit eine Zusatzstrafe zum Urteil des Gerichtspräsidiums Muri vom 19. April 2022 auszufällen ist, ergibt sich Folgendes: 7.6.1. 7.6.1.1. Die Einsatzstrafe ist bei gleichem Strafrahmen für die konkret schwerste Straftat festzusetzen. Die mit Urteil des Gerichtspräsidiums Muri vom 19. April 2022 beurteilten Pfändungsbetrüge gemäss Art. 163 Ziff. 1 StGB weisen denselben abstrakten Strafrahmen auf, wie die vorliegend zu - 21 -