Den Pfändungsbetrug vom 9. Mai 2022 hat der Beschuldigte nach dem Urteil des Gerichtspräsidiums Muri vom 19. April 2022, jedoch vor dem Urteil des Bezirksgerichts Muri vom 16. August 2022, mit dem eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten ausgesprochen wurde, begangen. Bezüglich dieses Pfändungsbetrugs ist somit eine separate Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts Muri vom 16. August 2022 auszusprechen. Für die Urkundenfälschung vom 14. Oktober 2022, die nach den Urteilen des Gerichtspräsidiums Muri vom 19. April 2022 und des Bezirksgerichts Muri vom 16. August 2022 begangen wurde, ist schliesslich eine unabhängige Freiheitsstrafe festzulegen (BGE 145 IV 1).