pfändungen hat (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7). Dass er behauptet, eine Geldstrafe im Kanton Thurgau in monatlichen Raten von Fr. 50.00 zu bezahlen (Plädoyer der Verteidigung S. 12), ändert mit Blick auf seine prekären finanziellen Verhältnisse nichts, zumal er die regelmässige Ratenzahlung nicht belegt hat. Für die Widerhandlung gegen das Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen gemäss § 38 Abs. 1 lit. b FFG ist von Gesetzes wegen eine Busse auszusprechen.