Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 30. Juli 2014 wurde er wegen Veruntreuung und diversen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 120 Tagen und einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt. Weiter wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 17. November 2015 wegen versuchter Fälschung von Ausweisen und Pornografie zu einer unbedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Zwar kam es während rund sechs Jahren zu keinen weiteren Verurteilungen, dennoch intensivierte sich seine deliktische Tätigkeit.