Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft. Mit Strafbefehl vom 17. Oktober 2013 des Untersuchungsamts Gossau wurde er wegen Betrugs, Zechprellerei, grober Verletzung der Verkehrsregeln, Sachentziehung, Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 30. Juli 2014 wurde er wegen Veruntreuung und diversen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 120 Tagen und einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt.