Der Beschuldigte beantragt für den Fall einer Verurteilung eine bedingte Geldstrafe (Plädoyer der Verteidigung S. 2 und 12). Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 24 Monate sowie der Busse auf Fr. 1'000.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe (Anschlussberufungserklärung; Plädoyer der Staatsanwaltschaft S. 2 ff.). 7.3. Das Bundesgericht hat die Grundsätze der Strafzumessung nach Art. 47 ff. StGB wiederholt dargelegt (BGE 147 IV 241; BGE 144 IV 313; BGE 144 IV 217; BGE 141 IV 61 E. 6.1.1; BGE 136 IV 55 E. 5.4 ff.). Darauf kann verwiesen werden.