7. Strafzumessung 7.1. Der Beschuldigte hat sich des mehrfachen Pfändungsbetrugs gemäss Art. 163 Ziff. 1 StGB, der mehrfachen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB, der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG i.V.m. Art. 27 Abs. 1 SVG sowie der Widerhandlung gegen das Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen gemäss § 38 Abs. 1 lit. b FFG schuldig gemacht, wofür er angemessen zu bestrafen ist.