Dabei hat sich das Fett selbst entzündet und nebst einem – u.a. vom Beschuldigten schliesslich gelöschten – Brand auf dem Kochfeld auch zu einem Glimmbrand in den Hohlräumen von Wänden und Decken geführt. Der Glimmbrand war einzig deshalb möglich, weil beim Bau der Küche die baulichen Vorschriften nicht eingehalten worden waren (vorinstanzliches Urteil E. 5.3; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6; Plädoyer der Verteidigung S. 11).