Vor diesem Hintergrund war dem Beschuldigten klar, dass auch die Lohnzahlung der H._____ AG für Februar 2022 mitumfasst war. Der Beschuldigte wusste nämlich, dass er bis im Februar Monatslöhne der H._____ AG erhalten hat, zumal er dort zumindest bis zum Zeitpunkt des Feuers (vgl. E. 6) und damit bis und mit Februar 2022 gearbeitet hat. Vor diesem Hintergrund war es ihm möglich, sich ausreichend zu verteidigen.