Die Anklageschrift führt deren Daten auf, wobei sie von Pfändungsprotokollen u.a. vom 28. Oktober 2021, 10. Januar 2021, 14. März 2022 und 1. Mai 2022 ausgeht. Die konkret genannten Daten weichen zwar insoweit vom tatsächlichen Sachverhalt ab, als diese das – wohl ursprünglich angedachte und in den Pfändungsprotokollen teilweise vermerkte – Pfändungsdatum wiedergeben, der Pfändungsvollzug und die Unterzeichnung der Pfändungsprotokolle z.T. jedoch wenige Tage später stattfand (Pfändungsprotokoll bzw. Pfändungsvollzug vom 11. November 2021, 20. Januar 2022, 14. März 2022 und 9. Mai 2022).