Zwar ist zutreffend, dass in der Anklage (auch) ein Tatzeitraum vom 18. Oktober 2021 bis 14. März 2022 angegeben wurde, aus der weiteren Anklageschrift ergibt sich jedoch im Detail, dass dem Beschuldigten falsche Angaben zu seinem Einkommen im Rahmen von u.a. vier Pfändungsvollzügen im Zeitraum von Oktober 2021 bis Mai 2022 vorgeworfen wurden. Die Anklageschrift führt deren Daten auf, wobei sie von Pfändungsprotokollen u.a. vom 28. Oktober 2021, 10. Januar 2021, 14. März 2022 und 1. Mai 2022 ausgeht.