jeweils mit handschriftlichen Notizen versehen, Ausführungen durchgestrichen oder mit Häkchen versehen, ohne dass das Einkommen von Fr. 0.00 durchgestrichen, seine genannten Arbeitstätigkeiten aufgeführt worden wären oder Lohnabrechnungen erwähnt wurden. Einzig im Pfändungsprotokoll vom 9. Mai 2022 scheinen Lohnabrechnungen ein Thema gewesen zu sein, wurde doch im Feld «Bemerkungen» sinngemäss dargestellt, dass der Beschuldigte eben keine Lohnabrechnung für April 2022 eingereicht hat, trotz seiner Mitteilung, ab 21. April 2022 für die G._____ AG tätig gewesen zu sein (act. 162).