Der Beschuldigte hätte z.B. auch in eine Wohngemeinschaften ziehen können oder – wie er das bereits während der Lehre gemacht hatte – eine Stelle mit der Möglichkeit, in einer Personalunterkunft zu wohnen, suchen können (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7). Ebenso vorstellbar wäre eine Solidarbürgschaft einer Drittperson oder notfalls auch eine direkte Bezahlung des Mietzins durch die Sozialbehörden. Schliesslich gibt es auch diverse Hilfsangebote, um Wohnraum zu finden. Nicht zuletzt ist festzuhalten, dass der Beschuldigte mittlerweile eine Wohnung gefunden hat, ohne einen Betreibungsregisterauszug zu verfälschen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4).