Tangierung von hochwertigen oder anderweitigen Rechtsgütern nicht ersichtlich ist. Es besteht mithin kein Anspruch, eine Wohnung auf dem freien Markt zu erhalten. Schliesslich war die Fälschung bzw. das Verfälschen der Betreibungsregisterauszüge offensichtlich nicht das einzige Mittel, um nicht auf der Strasse zu landen, sondern für den Beschuldigten einfach eine einfacher erscheinende Lösung. Der Beschuldigte hätte z.B. auch in eine Wohngemeinschaften ziehen können oder – wie er das bereits während der Lehre gemacht hatte – eine Stelle mit der Möglichkeit, in einer Personalunterkunft zu wohnen, suchen können (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7).