Er wusste, dass sein Betreibungsregisterauszug jeweils diverse Einträge enthielt, hat er sich doch mit den Einträgen bzw. deren Konsequenzen u.a. im Rahmen der Tatbegehung des mit Urteil des Gerichtspräsidiums Muri vom 19. April 2022 bestraften mehrfachen Pfändungsbetrugs (Tatzeitraum vom 4. Januar bis 29. Juni 2021) eingehend auseinandergesetzt. Allgemein bekannt und auch dem Beschuldigten bewusst (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5) war, dass die Wohnungssuche für Mieter mit einer Vielzahl von Einträgen im Betreibungsauszug schwieriger ist, zumal Vermieter bei der Auswahl neuer Mieter – wie auch vorliegend drei Mal – vielfach u.a. auf den