3.3.2. In subjektiver Hinsicht war dem Beschuldigten bewusst, dass er unechte Urkunden erstellt hat, indem er offizielle Auszüge aus dem Betreibungsregister zwei Mal dahingehend veränderte, dass selbige keine Einträge auswiesen und ein aktuelles Datum enthielten. Er wusste, dass sein Betreibungsregisterauszug jeweils diverse Einträge enthielt, hat er sich doch mit den Einträgen bzw. deren Konsequenzen u.a. im Rahmen der Tatbegehung des mit Urteil des Gerichtspräsidiums Muri vom 19. April 2022 bestraften mehrfachen Pfändungsbetrugs (Tatzeitraum vom 4. Januar bis 29. Juni 2021) eingehend auseinandergesetzt.