3.3. 3.3.1. Das Betreibungsamt hat am 11. August 2022 (act. 250), am 21. November 2022 (act. 252) sowie am 22. Mai 2023 (act. 258) Anzeige infolge dem Betreibungsamt von drei verschiedenen Personen zur Kenntnis gebrachten Betreibungsregisterauszügen erstattet. Dabei wurde der eigentliche Betreibungsregisterauszug des Beschuldigten (act. 229 ff.; act. 265 ff.) zwei Mal dahingehend angepasst, als dieser mit Datum vom 14. März 2022 bzw. vom 14. Oktober 2022 wahrheitswidrig bestätigte, dass gegen den Beschuldigten keine Betreibungen bzw. keine Betreibungen/Verlustscheine vorlägen (act. 224 f.; act. 237; act. 259; act. 441 f.; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5).