3. Mehrfache Urkundenfälschung 3.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten wegen mehrfacher Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Sie erwog, der Beschuldigte habe drei Mal, vorsätzlich und in Täuschungsabsicht seinen Betreibungsregisterauszug und damit eine Urkunde für die Wohnungssuche gefälscht und an drei verschiedene (potenzielle) Vermieter abgegeben, um sich daraus einen Vorteil zu verschaffen, weil er andernfalls keine Wohnung gefunden hätte (vorinstanzliches Urteil E. 4.3-4.5).