3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 30. August 2024 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. Eventualiter beantragt er die Rückweisung an die Staatsanwaltschaft. 3.2. Mit Anschlussberufungserklärung vom 27. September 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 24 Monate und der Busse auf Fr. 1'000.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe. 3.3. Die Berufungsverhandlung fand am 21. August 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: