Die Kosten für die amtliche Verteidigung werden auf die Staatskasse genommen. Die Gerichtskasse Muri wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger lic. iur. Rolf Müller, ein gerichtlich festgesetztes Honorar von Fr. 8'755.20 (inkl. 7.7 % MWST von Fr. 77.25, inkl. 8.1 % MWST von Fr. 575.05 sowie inkl. Auslagen von Fr. 238.90) zu Lasten des Staates auszurichten. Hinweis: Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).