3.2. Wird die Übertretungsbusse schuldhaft nicht bezahlt, wird gemäss Art. 106 Abs. 2 StGB eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen vollzogen. 4. 4.1. Der mit Urteil des Bezirksgerichts Muri vom 19. April 2022 für 8 Monate Freiheitsstrafe gewährte bedingte Vollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 StGB widerrufen. 4.2. Die widerrufene Freiheitsstrafe bildet zusammen mit der neuen Strafe die Gesamtstrafe gemäss Ziffer 2. 5. Dem Beschuldigten wird keine Entschädigung zugesprochen. 6. Folgende Verfahrenskosten werden dem Beschuldigten auferlegt: -3-