4.3. [in Rechtskraft erwachsen] Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 20. Januar 2023 für die Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Geldstrafe von Fr. 900.00 ist zu bezahlen. 5. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. c und d StGB für die Dauer von 10 Jahren des Landes verwiesen. Die Landesverweisung wird im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. 6. [in Rechtskraft erwachsen] 6.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der E._____ GmbH Schadenersatz von Fr. 11.90 zu bezahlen. 6.2. Im Übrigen werden die Zivilklagen auf den Zivilweg verwiesen.