und als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 28. Februar 2023 zu einer Busse von Fr. 100.00, ersatzweise 1 Tag Freiheitsstrafe, verurteilt. 4.2. Die ausgestandene Untersuchungshaft und der vorzeitige Strafvollzug von 700 Tagen (inklusive eines Tages anzurechnende Haft im Verfahren der Widerrufsstrafe gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 20. Januar 2023) werden auf die Freiheitsstrafe angerechnet. - 15 -