befehl der Staatsanwaltschaft Neuenburg vom 4. Dezember 2022 wegen Sachbeschädigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 50 Tagen, mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 7. Dezember 2022 wegen mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls sowie mehrfachen Hausfriedensbruchs u.a. zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen, mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl wegen Hehlerei sowie unrechtmässiger Aneignung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel- Stadt vom 10. Februar 2023 wegen Diebstahls sowie mehrfacher Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung u.a. zu einer unbedingten Freiheits-