Der Beschuldigte hätte bei den drei bloss versuchten Diebstählen, aber auch bei den vollendeten Diebstählen alle weiteren, allfällig vorhandenen Vermögenswerte wie elektronische Geräte oder Bargeld behändigt. Mithin war das gewerbsmässige Handeln des Beschuldigten auf die Erlangung einer Diebesbeute von insgesamt weit über Fr. 10'000.00 gerichtet. Die deliktische Tätigkeit wurde zudem erst durch die Verhaftung des Beschuldigten am 18. Februar 2023 (bzw. zuvor von C._____) mit anschliessender Versetzung in Untersuchungshaft gestoppt, nachdem er sich vorher weder durch gegen ihn laufende Strafverfahren noch durch die zeitweisen Inhaftierungen von weiterer Delinquenz hat abhalten lassen.