Dass es sich – soweit ersichtlich – nur um eine Diebstahlsserie gehandelt hat, lässt die Bandenmässigkeit nicht entfallen, zumal die Serie aufgrund des zufälligen Treffens von zwei Kollegen des Beschuldigten geendet hat. Vielmehr zeigt die Vorgehensweise, dass der Beschuldigte und C._____ sich zusammengefunden haben, um arbeits- und rollenteilig eine unbestimmte Mehrzahl an Diebstählen zu verüben. -5-