als Aufpasser agierte oder umgekehrt, spielt für die Qualifikation als Bande letztlich keine Rolle. Entscheidend ist, dass dieses Vorgehen als Bande ermöglichte, dass sich einer auf das Ergreifen des Deliktsguts konzentrieren und der andere den Fluchtweg sichern konnte, was auch offensichtlich erfolgreich funktionierte. Dass es sich – soweit ersichtlich – nur um eine Diebstahlsserie gehandelt hat, lässt die Bandenmässigkeit nicht entfallen, zumal die Serie aufgrund des zufälligen Treffens von zwei Kollegen des Beschuldigten geendet hat.