teilung bei den jeweiligen Vermögenswerten erfolgt. Dazu ist es nicht mehr gekommen. Denn zurück in Solothurn habe der Beschuldigte zwei Kollegen getroffen, bei denen er verblieben sei, während C._____ alleine die weiteren Diebstähle begangen habe (vgl. VA act. 821). C._____, der die gesamte Beute bei sich gehabt hat, ist dann in Q._____ von der Stadtpolizei Solothurn verhaftet worden (UA act. 346).