3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 6. September 2024 beantragte der Beschuldigte die Feststellung der Verletzung des Beschleunigungsgebots, einen Freispruch hinsichtlich der (teilweisen) Qualifikation des Diebstahls als bandenmässig und eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten. 3.2. Die Berufungsverhandlung fand am 16. Januar 2025 statt. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Berufung. Das Obergericht zieht in Erwägung: