1 BetmG schuldig. Es verurteilte ihn als teilweise Zusatzstrafe zu mehreren Strafbefehlen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie einer Busse von Fr. 100.00, widerrief den mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 20. Januar 2023 für die Geldstrafe von 30 Tagessätzen gewährten bedingten Vollzug, verwies ihn unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) für 10 Jahre des Landes und entschied über die beschlagnahmten Gegenstände sowie Zivilforderungen.