2. Das Bezirksgericht Aarau sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 18. Januar 2024 mit Ausnahme der Anklageziffern 1.7 und 1.8 (Diebstähle aus Personenwagen) des gewerbs- und teilweise bandenmässigen Diebstahls, des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der Hehlerei, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG schuldig.