Auch wenn für die Vorwürfe betreffend den 19. Juni 2021 nur begrenzt eigene Untersuchungshandlungen notwendig waren, da sämtliche Delikte in einem sachlichen Zusammenhang stehen und die entsprechenden Beweismittel, nämlich die Videoaufnahmen der Fahrten, auf demselben Mobiltelefon sichergestellt werden konnten, rechtfertigt sich eine etwas deutlichere Gewichtung der Freisprüche, als diese von der Vorinstanz vorgenommen worden ist, da hinsichtlich der Fahrt vom 19. Juni 2021 eine separate Analyse der Videoaufnahme und Ermittlungen zum damals gefahrenen Fahrzeug vorgenommen worden sind. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 9'527.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 2'100.00)