Die vorliegend beurteilten Straftaten hat er während laufender Probezeit des Urteils des Gerichtspräsidiums Kulm vom 25. November 2020 begangen, wobei es sich um sein erstes Verfahren vor Gericht gehandelt hat. Zudem sind die zwei neusten Strafbefehle gestützt auf Delikte ausgesprochen worden, die nach den vorliegend zu prüfenden Delikten begangen worden sind, was darauf schliessen lässt, dass sich der Beschuldigte vom aktuellen Strafverfahren – welches ihm spätestens bei seiner ersten Einvernahme vom 25. Oktober 2021 bekannt geworden ist – nicht massgeblich hat beeindrucken lassen.