Der Beschuldigte ist – nebst der vorliegenden Verurteilung unter anderem wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln, Beeinträchtigung der Betriebssicherheit eines Fahrzeugs und mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung – weitere Male polizeilich in Erscheinung getreten. Im aktuellen Strafregisterauszug sind gesamthaft sechs Einträge ersichtlich. Die vorliegend beurteilten Straftaten hat er während laufender Probezeit des Urteils des Gerichtspräsidiums Kulm vom 25. November 2020 begangen, wobei es sich um sein erstes Verfahren vor Gericht gehandelt hat.