Der Beschuldigte ist ledig und hat keine Kinder. Er lebt mit seinem Bruder bei seinen Eltern in S._____, wobei die Familie einen guten Kontakt pflege (UA act. 48). Diese Familienbeziehungen fallen zwar nicht unter den Schutz des Familienlebens nach Art. 8 EMRK, da kein besonderes - 26 -