5.3.1. Der im Urteilszeitpunkt 27-jährige Beschuldigte ist serbischer Staatsangehöriger und verfügt über eine Niederlassungsbewilligung C (vgl. Mika-Akten UA act. 41). Er ist in der Schweiz geboren und hier zusammen mit einem Bruder bei den Eltern aufgewachsen und hat in der Schweiz die obligatorischen Schulen besucht. Der Beschuldigte hat demnach seine prägenden Kinder- und Jugendjahre in der Schweiz verbracht. Er spricht einwandfrei Schweizer Dialekt.